MettmannerBlotschenmarkt Kontrollbändchen sind Pflicht

Mettmann · Für den Blotschenmarkt gilt: Auf das Veranstaltungsgelände dürfen nur geimpfte und genesene Besucher, die ein entsprechendes Kontrollbändchen erhalten. Ausnahmen gibt es für Kinder.

Besucher erhalten beim Sicherheitsdienst und an allen Buden nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ein 2G-Kontrollbändchen. Nur mit diesem Kontrollbändchen gibt es Speisen, Getränke und all die anderen schönen Dinge, die an den Buden erhältlich sind. „Diese Idee finden wir auch für den Blotschenmarkt sehr gut“, sagt Organisationsleiter Florian Peters mit einem entsprechenden Dank an die „Kollegen“ in Düsseldorf. Für den Blotschenmarkt gilt daher folgende Regelung: Das Kontrollbändchen kann man sich direkt an einem der Zugänge beim Sicherheitsdienst unter Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises abholen.

Sollte es dort zu voll sein, kann man aber als geimpfter oder genesener Besucher auch an einer beliebigen Bude – inklusive der Info-Bude - den Nachweis vorlegen oder ein Mitglied des Blotschenmarkt-Teams (erkennbar an den roten Jacken mit entsprechendem Aufdruck) ansprechen, um ein 2G-Bändchen zu erhalten. Für Kinder bis einschließlich 15 Jahren wird es  Ausnahmen geben. „Das sieht die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom vergangenen Mittwoch auch so vor“, so Peters.

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