Die IG BAU setzt sich auf Bundes- und Landesebene für bezahlbares Wohnen ein. Auch in Mettmann fehlen ausreichende Angebote für bezahlbaren Wohnraum. Die Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld hilft hier, finanzielle Überbelastungen durch eine zu hohe Miete auszugleichen.
Die Kosten des Wohngeldes werden vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragen. Die Antragstellung kann entweder digital oder schriftlich bei der jeweiligen Gemeinde erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt dann ebenfalls durch die Gemeinde. Hierfür ist in Mettmann die Stadtverwaltung zuständig. Für einen Anspruch gelten Einkommensgrenzen, die sich nach Anzahl der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen berechnen. An sich anspruchsberechtigte Personen und Familien stellen allerdings häufig keinen Wohngeldantrag. Bianca Klinkhofer, Ortsverbandsvorsitzende IG BAU sagt dazu: „Beim Thema Wohngeldantrag gibt es oft die Sorge vor einer zu komplizierten Antragstellung. Viele wissen auch gar nicht, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben.“ Eine Informationsveranstaltung am 16. April, 15 bis 18 Uhr, im AWO-Treff, Gottfried-Wetzel-Straße 8, soll Klarheit schaffen.
Hans Duncker, Ortsvereinsvorsitzender der AWO: „Mithilfe des digitalen “Wohngeldrechners“ können bei der Veranstaltung auch exemplarische Antragstellungen durchgespielt werden.“ Eine Teilnahme steht allen offen. Für Kaffee, Tee und Kuchen ist gesorgt. Die Stadtverwaltung Mettmann unterstützt dankenswerterweise die Informationsveranstaltung durch die Teilnahme von mit dem Thema vertrauten Personen aus der Verwaltung.
Für eine bessere Planung wird um Anmeldung gebeten: [email protected] oder telefonisch unter 02104/70753 und 02104/70522. Auch eine spontane Teilnahme ist möglich.