Prüfungsergebnis Stadt verstößt nicht gegen Grundsätze der Pressearbeit

Mettmann. · Ein Mettmanner Bürger hatte harsche Kritik an der Pressearbeit der Stadt geäußert. Die Kreisverwaltung hat die Vorwürfe nach eingehender Prüfung nun zurückgewiesen.

Die städtische Pressestelle verstößt nicht gegen allgemeine Grundsätze der Pressearbeit. Dies gibt die Stadt in einer Presseerklärung bekannt. Zu dieser Einschätzung sei die Kreisverwaltung Mettmann als Dienstaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung in ihrer Antwort auf die Beschwerde eines Bürgers im September 2020 gekommen. Darin habe der Bürger beim Kreis Mettmann die Tätigkeit der städtischen Pressestelle und den Umfang der Pressearbeit im Zusammenhang mit dem Bürgermeister kritisiert und versucht, vermeintliche Verbindungen zum Kommunalwahlkampf herzustellen. In der Vergangenheit, heißt es in der Pressemitteilung weiter, habe es schon einmal Kritik gegeben, die in die gleiche Richtung gezielt habe.

Die Stadt sieht die Angelegenheit nun als geklärt: Denn in seiner Stellungnahme sehe der Kreis alle in Rede stehenden Handlungen der städtischen Presseabteilung abgedeckt über den Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten, kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Hierzu gehörten auch Recherche, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen in vielfältigen Angelegenheiten für die Öffentlichkeit. Eine moderne, transparente und schnelle städtische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über Print- und Online-Medien sei daher nicht nur der ureigene Anspruch der städtischen Presseabteilung, sondern heute auch der Maßstab, an dem ihre Arbeit regelmäßig von Bürgern, Institutionen sowie Vertretern aus Politik und örtlichen Medien gemessen werde. Jegliche Vorwürfe, die in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit erhoben worden seien, seien somit von der Dienstaufsichtsbehörde abschließend entkräftet worden.

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