Der Bürgermeister entschuldigt sich

Mettmann · Bürgermeister Thomas Dinkelmann hat sich zu Wort gemeldet und auf die Fragen der Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, FDP und UBWG geantwortet.

Diese hatten sich durch den Bürgermeister in Sachen "Denkmalschutz der Stadthalle" getäuscht gefühlt. So hatte sich Klaus Müller von der FDP wie folgt geäußert: "Wir fühlen uns vom Bürgermeister getäuscht. Entweder er hat die Unwahrheit gesagt oder er hat seinen Laden nicht im Griff."

Nun geht Dinkelmann auf die Vorwürfe ein. "Ich bedaure sehr, dass durch einen Kommunikationsfehler innerhalb der Verwaltung (...) der Eindruck entstanden war, das Rheinische Amt für Denkmalpflege habe allein auf eigene Initiative die (...) Begutachtung der Stadthalle vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Fraktionsvorsitzendenrunde am 25. Juli bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es eine Anfrage aus der Verwaltung an das Amt noch nicht gegeben hat. Für meine irrtümliche Darstellung bitte ich um Entschuldigung."

Hier das Schreiben von Dinkelmann im weiteren Wortlaut:

"Im Dezember 2015 fand ein Ortstermin der Unteren Denkmalbehörde Mettmann mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege statt. Anlass war die Überarbeitung der Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung. Bei diesem Rundgang war der Mitarbeiterin des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege die Stadthalle aufgefallen, die sie als interessant und im Sinne einer Denkmalwürdigkeit für überprüfungswürdig bezeichnete. Es hätte somit früher oder später tatsächlich auf Initiative des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege eine denkmalrechtliche Begutachtung der Stadthalle gegeben.


Aufgrund der Aufgabenstellung des Stadtrates, verschiedene Varianten von Sanierung mit Weiterbetrieb bis Abbruch zu prüfen, wurde verwaltungsintern entschieden, das die unvermeidbare denkmalrechtliche Prüfung zumindest rechtzeitig vor den politischen Entscheidungen im Stadtrat herbeigeführt werden soll. Um dies zu gewährleisten wurde das Rheinische Amt für Denkmalpflege schon am 01.02.2016 von der Unteren Denkmalbehörde Mettmann per E-Mail um die Einschätzung der Denkmaleigenschaften gebeten. Die Untere Denkmalbehörde machte in diesem Schreiben deutlich, dass aus ihrer Sicht ein Denkmalwert zu verneinen ist. Am 23.03.2016 wurde dann vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege die Stadthalle für eine Bewertung besichtigt. Das Ergebnis des daraufhin erstellten Gutachtens war jedoch für die Verwaltung ebenso überraschend wie sicher auch für die Ratsfraktionen.

Die Klärung eines möglichen Denkmalwertes der Stadthalle muss unbedingt im Vorfeld einer politischer Entscheidung um die Zukunft der Stadthalle erfolgen, da drei der vier politischen Prüfaufträge einen Abriss der Stadthalle vorsehen (Abbruch ersatzlos, Neubau Kulturzentrum und Investorenlösung). Für die vierte Variante mit Sanierung und Weiterbetrieb der Stadthalle hätte der Denkmalschutz sogar positive Aspekte (z.B. Brandschutz, ggf. Fördermittel). Ob die Denkmaleigenschaft der Stadthalle letztendlich eine Bürde oder Gunst sein wird, hängt von der anstehenden politischen Entscheidung ab.

Der Rat würde es mir persönlich und dem zuständigen Fachbereich zu Recht als Versäumnis vorhalten, wenn wir die Politik in eine Abbruchvariante hineinlaufen ließen, ohne zuvor Klarheit über die Denkmalwürdigkeit geschaffen zu haben. Für diese Entscheidung müssen die Ratsvertreter alle relevanten Informationen bekommen und dazu zählt eben auch eine Antwort auf die Frage, ob ein Abriss möglicherweise gegen öffentliches Recht wie z.B. gegen das Denkmalrecht verstößt.

Mit diesen Ausführungen sollten die von den vier Fraktionsvorsitzenden (CDU, SPD, FDP, UBWG) als höchst dringlich deklarierten Fragen schon im Vorfeld der Fraktionsvorsitzendenrunde in der kommenden Woche im Wesentlichen beantwortet sein."

Thomas Dinkelmann

(Schaufenster Mettmann)
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