Wählerinitiative Mettmann. Unabhängig. Transparent. Bürgerbeteiligung zum Haushalt

Mettmann · Die Wählerinitiative Mettmann. Unabhängig. Transparent. (M.U.T.) weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger beim Haushaltsentwurf der Stadt mitsprechen können – in Form von Einwendungen.

 André Bär von der Wählerinitiative M.U.T. wünscht sich Bürgerbeteiligung beim Haushaltsentwurf für die Stadt Mettmann.

André Bär von der Wählerinitiative M.U.T. wünscht sich Bürgerbeteiligung beim Haushaltsentwurf für die Stadt Mettmann.

Foto: D. Herrmann

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich am Haushalt 2023 beteiligen. Darauf macht André Bär von der Wählerinitiative M.U.T. in einer Pressemitteilung aufmerksam. „Ich finde es wichtig, die Möglichkeit der Beteiligung transparent aufzuzeigen und den Bürgern zu erklären, wie sie sich einbringen können“, so Bär. „Gerne möchte ich jeden ermutigen, sich mit Vorschlägen, Kritiken oder Ideen am Haushalt 2023 zu beteiligen.“

Die Möglichkeit zur „Einwendung zum Haushaltsentwurf“, heißt es in der Pressemitteilung, ist gesetzlich in der Gemeindeordnung NRW geregelt. Der vorgeschriebenen Hinweispflicht sei die Stadt Mettmann durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1 vom 13. Januar nachgekommen. Der Haushaltsentwurf 2023 liegt im Rathaus zur Einsicht aus, ist aber auch online einsehbar. Einwendungen müssen bis Montag, 30. Januar, eingelegt werden. In der Pressemitteilung erklärt M.U.T., was Einwendungen zum Haushalt sind, und wie sie eingereicht werden können:

„Einwendungen können sich auf sämtliche und somit vielfältige Punkte des Haushalts beziehen. Bürger können beispielsweise einen Vorschlag oder eine Idee einreichen, aber auch Kritik äußern. Somit kann jeder den Haushalt aktiv mitgestalten. Alle Einwendungen werden dem Stadtrat vorgelegt, der sich mit den Einwendungen befassen und darüber beschließen wird.

Einwendungen können sich etwa mit folgenden Themen beschäftigen:

• Höhe der Grundsteuer, Gewerbesteuer oder andere Abgaben, Beiträge und Gebühren • Investitionen (z.B. Baumaßnahmen für Straßen, Kitas oder Schulen) • Klima- und Umweltschutz • Verkehr & Mobilität • Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe • Bildung, Schulen, Kitas • Verwaltung & Digitalisierung • Kultur & Sport • Stadtentwicklung, Wirtschaft, Tourismus • viele weitere Themen die sich im Haushaltsentwurf 2023 befinden

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Mettmann ihren Wohnsitz haben, können eine Einwendung zum Haushaltsentwurf 2023 einreichen. Des Weiteren können alle Abgabepflichtigen eine Einwendung zum Haushalt einlegen. Abgabepflichtige sind z.B. Personen oder Unternehmen, die Grundsteuer oder Gewerbesteuer an die Stadt Mettmann entrichten.

Die Einwendungen sind bei der Bürgermeisterin schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben. In den letzten Jahren wurden auch Einwendungen per Email berücksichtigt.

Betreff: Einwendung zum Haushalt 2023

• per E-Mail:

• per Post

Kreisstadt Mettmann Bürgermeisterin – Amt für Finanzmanagement Neanderstraße 85 40822 Mettmann

Die Einwendungen zum Haushalt 2023 müssen bis Montag, den 30.01.2023, eingereicht werden.

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