Betrunken auf dem Mofa unterwegs

Kreis · Am Mittwochabend kontrollierte die Langenfelder Polizei um 18.30 Uhr einen 55-jährigen Motorrollerfahrer aus Langenfeld, der mit seinem roten Mofa (Fahrrad mit Hilfsmotor) der Marke Honda auf der Bahnstraße in Richrath unterwegs war.

Bei der Kontrolle des Zweiradfahrers stellte sich schnell heraus, dass dieser sehr deutlich unter Alkoholeinfluss stand, denn in der Atemluft des Mannes schlug den Beamten erheblicher Alkoholgeruch entgegen. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,4 Promille (0,71 mg/l).

Die Langenfelder Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den 55-jährigen Langenfelder ein. Zur Beweisführung in diesem Strafverfahren wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Obwohl der Beschuldigte zum Führen des Mofa-Rollers aktuell keine Fahrerlaubnis benötigte, wurde ihm im Zuge des aktuellen Strafverfahrens dennoch die schon obligatorische Frage nach einem Führerschein gestellt.

Daraufhin erklärte der Langenfelder, dass er aktuell nicht im Besitz eines Führerscheins ist, da ihm dieser vor etwa zwei Jahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen wurde.

Bevor der Beschuldigte, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, gegen 19.30 Uhr seinen weiteren Heimweg zu Fuß antreten durfte, untersagten ihm die Beamten ganz ausdrücklich und unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen, jedes weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum Zeitpunkt seiner Ausnüchterung. Doch schon gegen 20.20 Uhr meldeten sich Zeugen bei der Langenfelder Polizei, welche den 55-jährigen Langenfelder erneut beobachtet hatten, wie dieser deutlich alkoholisiert mit seinem Roller unterwegs war. Sofortige Fahndungsmaßnahmen nach dem Betrunkenen verliefen aber ohne Erfolg. Dennoch sind auch diese Zeugenhinweise selbstverständlich Gegenstand weiterer polizeilicher Ermittlungen und Bestandteil des aktuellen Strafverfahrens gegen den Langenfelder.

(Schaufenster Mettmann)
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