Auch Nordrhein-Westfalen unterzeichnet Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder

Kreis · Als viertes Bundesland, nach Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, hat Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder unterzeichnet.

Auch Nordrhein-Westfalen unterzeichnet Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder
Foto: Tierschutzbund

Mehrere Verbände, darunter auch der Deutsche Tierschutzbund, haben mitgezeichnet. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die nordrhein-westfälische Entscheidung und fordert auch die noch fehlenden Bundesländer zum Handeln auf. Gleichzeitig sieht der Verband aber auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Mit der freiwilligen Vereinbarung sprechen sich die Unterzeichner dafür aus, dass das Schlachten von tragenden Rindern und anderen landwirtschaftlich genutzten Tieren vermieden werden muss - insbesondere ab dem letzten Trächtigkeitsdrittel.

Als Reaktion auf den Vorstoß von Niedersachsen im Jahr 2015 hatte sich bereits die "Nordwestdeutsche Kooperation Gravide Rinder" gegründet. Auch Bremen und Hamburg sind Teil dieser Kooperation und planen, die niedersächsische Vereinbarung ebenfalls zu akzeptieren und umzusetzen. Die Kooperation plant außerdem, eine länderübergreifende Vereinbarung zu erstellen sowie Gespräche mit den anderen Bundesländern zu führen. Der Deutsche Tierschutzbund macht mit seiner Kampagne "Schlachtabfall?" auch die breite Öffentlichkeit auf die Tierschutzproblematik aufmerksam.

"Wir freuen uns sehr, dass mit Nordrhein-Westfalen nun eine immer stärkere Bewegung entsteht, das Schlachten trächtiger Rinder rasch zu unterbinden", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir hoffen, dass die offenbar noch zögerlichen Bundesländer diesem Signal folgen. Es darf nicht sein, dass letztlich aus ökonomischem Zwang zehntausende hochträchtige Milchrinder in die Schlachtung gegeben und damit zehntausende lebensfähige Kälber brutal getötet werden. Die Länder verantworten den Vollzug, die Bundesregierung die gesetzliche Grundlage. Daher muss der Bundeslandwirtschaftsminister nun ebenso handeln. Wir brauchen dringend die notwendigen gesetzlichen Verschärfungen. Der Transport und die Schlachtung trächtiger Tiere muss unterbunden werden."

Ungeborene Kälbchen als Schlachtabfall
Die Schlachtung tragender Tiere ist tierschutzrechtlich bisher nicht geregelt. Studien zeigen, dass etwa jede zehnte Kuh bei ihrer Schlachtung tragend ist. Die ungeborenen Kälbchen ersticken qualvoll im Mutterleib und werden mit der Gebärmutter als Schlachtabfall entsorgt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert neben einer verpflichtenden Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Transport zum Schlachthof ein nationales und EU-einheitliches Schlachtverbot für trächtige Tiere. Auch sollte ihr Transport, zumindest ab dem zweiten Trächtigkeitsdrittel vermieden werden. Darüber hinaus müssen die Zucht, die Pflege und die Haltungsbedingungen dahingehend verbessert werden, dass die Tiere nicht schon in einem jungen Lebensalter unter gesundheitlichen Problemen leiden und bei beginnenden Krankheitsgeschehen aus dem Bestand aussortiert werden.

(Schaufenster Mettmann)
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