2016 keine Skandale im Kreis

Kreis · Der jährliche Jahresbericht des Amtes für Verbraucherschutz des Kreises Mettmann lässt aufatmen.

 Stellen gemeinsam den Jahresbericht vor: Ralf Hermann und Dorothea Stangier vom Amt für Verbraucherschutz sowie Ordnungsdezernent Nils Hanheide.

Stellen gemeinsam den Jahresbericht vor: Ralf Hermann und Dorothea Stangier vom Amt für Verbraucherschutz sowie Ordnungsdezernent Nils Hanheide.

Foto: RG

"Es gab im vergangenen Jahr keinerlei Skandale", verrät Fachbereichsleiterin Dorothea Stangier. Dass der Kreis sich in einem durchweg positiven Licht zeigen kann, führt Ordnungsdezernent Nils Hanheide allerdings auf akribische Kontrollen zurück. So wurden 2016 3.896 Kontrollen durchgeführt. "6.000 Betriebe werden von uns kontrolliert. 3.700 Unternehmen unterliegen der regelmäßigen Kontrollpflicht", so Stangier weiter. Im Vorjahr mussten 199 Verwarngelder und 114 Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden. Eine verhältnismäßig kleine Zahl.

Der Großteil der Verstöße ist noch immer im Hygiene-Bereich anzusiedeln. "Bereits die fehlende Dokumentation kann zu einem Verstoß führen", weiß die Fachbereichsleiterin. Neu eingeführt wurde eine Kontrollpauschale, die von den Betrieben zu entrichten ist. So werden auch in diesem Jahr 57 Euro für die Kontrolle sowie 20 Euro für die Anfahrt berechnet. Überraschend ist für die Amtsmitarbeiter, dass auch der geringe Kostenaufwand nicht von allen Betrieben beglichen werden kann. "Wir haben sogar Ratenzahlungen angeboten", so Nils Hanheide. "Fraglich ist hierbei, wie ein Betrieb bei solchen Gegebenheiten überleben kann."

Ralf Hermann kann von echten Kuriositäten berichten. So führte der Mitarbeiter in seinem Bericht auf, dass im Vorjahr Speiseeis mit Glassplittern, ausgewiesen glutenfreies Brot mit Gluten, schwarzer anstatt weißer Heilbutt und weitere falsch gekennzeichneten Lebensmittel den Weg in die kreisweiten Regale fanden. Ein weiterer Fall hielt das Amt ebenfalls auf Trapp. So wurden die Mitarbeiter per anonymisierter Mail auf ein Restaurant aufmerksam gemacht, in welchem verdorbene Lebensmittel verkauft werden sollten. "Der Verfasser der Nachricht gab an, dass er sich nach dem Verzehr einer Pizza mehrfach übergeben musste", berichtet Hermann. Was sich herausstellte, war die reinste Fehde. "Der Betrieb konnte nachweisen, dass zu angegebenem Zeitpunkt keine Pizza verkauft wurde. Hier wurde deutlich versucht, dem Betrieb durch Falschaussagen zu schaden." Ein solches Vergehen wird von den Mitarbeitern auf Schärfste verurteilt und zur Anzeige gebracht.

Ebenfalls interessant dürfte der Fall in einem Supermarkt gewesen sein. Auf Hinweise einer Kundin wurden Kakerlaken im Ladenlokal gesichtet. Die Überprüfung ergab zwar, dass ein Schädlingsbekämpfer den Komplex regelmäßig kontrolliert, die Tierchen sich aber trotzdem den Weg in die Regale bahnten. "So wurden die Kollegen im Kerzenregal von einer kleinen Kakerlake begrüßt, die mittlerweile sogar zutraulich wirkte", hieß es im Jahresbericht. Zu einer erneuten Einbestellung des Schädlingsbekämpfers wurde geraten, um dem tierischen Problem endgültig zu Leibe zu rücken.

Info: Der Bericht ist im Internet zu finden unter www.kreis-mettmann.de/media/custom/2023_4997_1. PDF?1494850106

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