Befugnisse des Rates sollen vorübergehend auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen werden Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich

Mettmann · Aufgrund der aktuellen Situation könnte der Rat bei entsprechendem Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder seine Befugnisse vorübergehend auf den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) übertragen. Hierzu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Ratsmitglieder erforderlich, die bis heute, von der Stadtverwaltung eingeholt wird.

Möglich macht dies das neue Epidemiegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sollte die Mehrheit zustande kommen, wird der Haupt- und Finanzausschuss stellvertretend für den Rat am 28. April tagen, um ausschließlich haushaltsrelevante Tagesordnungspunkte zu besprechen bzw. zu beschließen. Ziel ist es, den bestehenden Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 zu verabschieden.

Die geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird dann in der Aula des Konrad-Heresbach-Gymnasiums stattfinden, um die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können.

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