Neue Informationen der städtischen Wohn- und Pflegeberatung

Mettmann · Ein neues Pflegegesetz 2017 und eine erhöhte Belastung pflegender Angehöriger sind nur einige Themen, die die Fachstelle für Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Mettmann zum Anlass nimmt, neue Informationsschriften anzubieten.

Gemeinsam mit der Praktikantin Michelle Rinke, die bereits Erfahrungen im Gesundheitssektor gesammelt hat, ist nun eine Checkliste für Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige erstellt worden. Die Checkliste enthält wichtige Punkte, um bei den täglichen Anforderungen den Überblick zu behalten. Ist eine pflegende Person einmal verhindert, so kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Da es hier sehr viele Einzelheiten zu berücksichtigen gilt, gibt es allerdings oft Verständnisschwierigkeiten. Hierzu bietet die Wohn- und Pflegeberatung ebenfalls bei Bedarf ein Merkblatt an. Des Weiteren gibt es eine Übersicht über die Leistungsansprüche bei einem Pflegegrad.

Neben den Informationsschriften gibt es natürlich auch die Möglichkeit einer persönlichen Beratung im Büro oder zu Hause. Die Telefonnummer der Fachstelle für Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Mettmann lautet: 02104 - 980-466. Die Bürozeiten sind montags und mittwochs von 9 bis 12 Uhr im Rathaus (Zimmer N9), Neanderstraße 85. Eine Terminabsprache außerhalb dieser Zeiten ist möglich.

(Schaufenster Mettmann)
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