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Horror-Clown in Mettmann

Horror-Clown in Mettmann

Auch aus verschiedenen Städten im Kreis Mettmann gab es in den vergangenen Tagen leider erste Meldungen über das Auftreten von Horror-Clowns. Jetzt ist einer dieser Spinner auch in Mettmann aufgetaucht.

So erschreckte ein als Clown verkleideter Mann am Dienstag gegen 11.30 Uhr zwei 10- und 11-jährige Schülerinnen am Borner Weg in Mettmann, in unmittelbarer Nähe einer dortigen Hauptschule. Der Unbekannte, der sich zunächst offenbar schon längere Zeit in einem dichten Gebüsch verborgen gehalten hatte, bedrohte die Kinder wortlos, aber mit einem Messer in der Hand, als er plötzlich aus dem Gebüsch trat und auf die Schülerinnen zustürmte. Die zwei geschockten Mädchen liefen zur nahe gelegenen Schule und suchten dort Schutz beim Schulpersonal. Der als Clown verkleidete Angreifer flüchtete zu Fuß in unbekannte Richtung und entkam unerkannt. Sofort eingeleitete polizeiliche Fahndungsmaßnahmen, unmittelbar nach Bekannt werden des Vorfalls, verliefen ohne Erfolg. Jedoch fanden sich weitere Zeugen, die den etwa 170 bis 175 cm großen Mann ebenfalls gesehen haben, der neben seiner Furcht einflößenden Horror-Clownsmaske mit grellbunten Haaren, eine blaue Hose mit auffälligen weißen Streifen sowie eine schwarze Oberbekleidung trug. Sachdienliche Hinweise zur Identifizierung dieses Straftäters nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 982-6110, jederzeit entgegen.

--- Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin ---

Das Verhalten der sog. "Horrorclowns" überschreitet regelmäßig die Grenzen jeglichen Spaßes. Es wird im Einzelfall juristisch bewertet und kann erhebliche strafrechtliche, als auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. (Stichworte: Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung - Schmerzensgeld und Schadenersatz)

Kommentare in sozialen Netzwerken und zu Online-Presseveröffentlichungen rufen verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber den vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern auf. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz. Diese ist in allen Fällen strafbar. Und nicht jede als Clown verkleidete Person will Sie tatsächlich angreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im "bloßen" Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um die Zeit des 31. Oktober eines Jahres (Halloween). Ob bei einem "Gegenangriff" erschreckter "Opfer" eine Notwehrsituation begründet werden kann, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab und wird im Zweifelsfall gerichtlich überprüft.

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Vorausschauendes Verhalten ermöglicht es, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen. Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe, dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von "gesundem Menschenverstand".

Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche Gruppen / Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über "110" zu verständigen!

Leider kursieren aber auch immer wieder zahlreiche Falschmeldungen, sogenannte Fake-Meldungen, zur Sichtung von "Horror-Clowns". Lassen Sie sich nicht durch ungeprüfte Beiträge in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Darunter sind unter anderem auch sogenannte "Prank-Videos" ("Prank" aus dem Englischen für "Streich", "Schabernack") zu finden. Ein weiteres "teilen" solcher Videos kann andere Nutzer und damit Teile der Bevölkerung unnötig verunsichern. Daher sollten solche Videos nicht weiter geteilt werden.

Die Polizei rät generell: Unabhängig, ob es sich im Einzelfall um einen schlechten Scherz oder tatsächlich um eine gefährliche Situation handelt, vermeiden Sie in jedem Fall eine direkte Konfrontation - insbesondere, wenn eine Person zumindest dem Anschein nach bewaffnet ist. Sollten Sie verdächtige Personen beobachteten oder selber durch diese tangiert werden, rufen Sie umgehend den kostenlosen Notruf 110!

(Schaufenster Mettmann)