Verwunderung der FDP über Antrag zur Musikschule "Honorarverträge bringen eine Entlastung von 80.000 bis 100.000 Euro jährlich"

Mettmann · Die FDP-Ratsfraktion kritisiert den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Grünen und Piraten/Linke und Linke/Piraten, "die bestehenden befristeten Verträge des Öffentlichen Dienstes (TVöD-Verträge) mit einigen Lehrkräften an der Musikschule Mettmann nicht wieder in die ursprünglich vereinbarten Honorarverträge umzuwandeln".

"Dass überhaupt eine befristete Umstellung auf TVöD-Verträge erfolgte, beruhte auf einer Anweisung der Deutschen Rentenversicherung, die aber nach einem Widerspruch der Stadt Mettmann zurückgenommen wurde und damit die Ausstellung von Honorarverträgen für zulässig erklärte", so Klaus Müller, der Fraktionsvorsitzende der FDP. "Es bestand bisher bei der Mehrheit der Ratsfraktionen Einvernehmen darüber, dass die Verwaltung diese 'Zurücksetzung in den vorherigen Stand' vornehmen sollte.

Die Ausstellung der Honorarverträge beruhte damals laut FDP auf einer Haushaltssicherungsmaßnahme und habe auch heute aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Stadt Mettmann weiterhin Aktualität. "Nach Auskunft der Verwaltung würde die Umstellung auf Honorarverträge eine jährliche Haushaltsentlastung von 80.000 bis 100.000 Euro bedeuten und damit den Zuschussbedarf an die Musikschule deutlich senken", so Müller. "Die FDP-Faktion hat sich in der Vergangenheit regelmäßig für einen Bestand der Musikschule als wichtige freiwillige Einrichtung eingesetzt. Dies wird die FDP auch in Zukunft weiterhin so handhaben, da wir nach wie vor die Musikschule als einen herausgehobenen Eckpfeiler in der Mettmanner Bildungslandschaft sehen und diese Einrichtung zudem einen wichtigen weichen Standortfaktor bildet."

Um den Bestand der Musikschule jedoch auf Dauer zu sichern, müssten laut FDP "wir alle Maßnahmen ergreifen, die den Zuschussbedarf in vertretbaren Grenzen zu halten. Ich möchte daran erinnern, dass der Zuschussbedarf für das Jahr 2019 mit über 500.000 Euro im Haushaltsplan ausgewiesen ist."

Nicht betroffen von der Umstellung auf Honorarbasis sollen nach Meinung der FDP-Fraktion die befristeten TVöD-Verträge im Rahmen der JEKITS-Angebote, da diese Personalaufwendungen aufgrund von Förderprogrammen der FDF/CDU-Landesregierung refinanziert sind.

(Schaufenster Mettmann)
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