Baubetriebshof ist für den Winter gerüstet

Mettmann · Ganz allmählich schleicht sich der Winter in Mettmann ein. Bereits seit dem 29. Oktober sind die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshof auf den Winterdienst vorbereitet. Bislang gab es aber noch keinen Einsatz.

Insgesamt stehen 59 Mitarbeiter zur Verfügung, wenn der Winter mit Schnee und Glatteis Einzug hält.

In den Wintermonaten bezieht der Baubetriebshof dreimal am Tag vom Deutschen Wetterdienst in Essen aktuelle Informationen zur Wetterlage. Werden Schneefall und frostige Temperaturen vorhergesagt, besteht eine erhöhte Alarmbereitschaft. Dann prüft der Einsatzleiter ab 3 Uhr morgens die tatsächliche Lage auf Mettmanns Straßen und Wegen. Bei Eisglätte und/oder Schneefall müssen die Mitarbeiter früh aus dem Bett raus. Unter der Woche muss ab 3.30 Uhr geräumt werden, samstags ab 4.30 Uhr und sonn- und feiertags ab 5.30 Uhr. Denn die Straßen müssen so schnell wie möglich sicher befahrbar sein.

Mettmann ist in zehn Handstreubezirke aufgeteilt, es gibt vier sogenannte Schleppertouren, bei denen kleinere Räumfahrzeuge Fuß- und Radwege sowie Plätze von Eis und Schnee befreien.

Darüber hinaus hat der Baubetriebshof drei Großraumfahrzeuge für die Straßenstreuung im Einsatz, die auch mit je einem Räumschild ausgerüstet werden können. Ein Fahrzeug hat ein sogenanntes Vario-Schneeräumschild, mit dem der Schneepflug auch durch enge Straßen kommt. Die Fahrzeuge können aufgrund der Wetterlage bis um 22 Uhr zum Einsatz kommen.

Die Straßen werden nach einem genau festgelegten Plan "abgearbeitet". Zunächst sind die Streufahrzeuge auf den Hauptverkehrsstraßen, wie zum Beispiel der Düsseldorfer Straße, unterwegs, so dass der Berufsverkehr möglichst ungestört fließen kann. Dringlichkeitsstufe 2 umfasst die Straßen, die von Bussen befahren werden sowie Straßen mit Gefälle, wie beispielsweise die Mozartstraße und Champagne. Andere Straßen fallen in die Dringlichkeitsstufe 3. Diese Straßen werden zuletzt geräumt.

Manchmal reicht es nicht, nur einmal die Straßen zu räumen. Bei starkem Schneefall müssen die Straßen der Dringlichkeitsstufen ein-, zwei- und mehrmals vom Winterdienst befahren werden. Für die anderen Straßen bedeutet das, dass entweder gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt geräumt wird.

Auch die Gehwege müssen gefahrlos begehbar sein. Für die Gehwegstreuung, auch Handstreuung genannt, sind sowohl die Stadt als auch die Hauseigentümer verantwortlich. Der städtische Winterdienst ist für die Bürgersteige an öffentlichen Gebäuden zuständig. Dazu gehören unter anderem die Gehsteige an Haltestellen, am Rathaus und an den Schulen aber auch die Wege in Parkanlagen und die Fußgängerüberwege. Die Handstreuung wird morgens oder auch vorbeugend abends bis um 20 Uhr durchgeführt.

Hauseigentümer müssen die Gehwege vor ihrer Haustür wochentags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr von Schnee und/oder Eis befreien. Außerdem weist die Stadt noch einmal drauf hin, dass den ganzen Tag über vom Hauseigentümer sichergestellt sein muss, dass Fußgänger die Bürgersteige gefahrlos begehen können.

(Schaufenster Mettmann)
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