Aule Mettmanner hatten beim LVR um eine Prüfung gebeten „Alte Posthalterei“ ist nicht denkmalfähig

Mettmann. · Die „Alte Posthalterei“, Oberstraße 7, ist denkmalwert, aber nicht denkmalfähig. Zu diesem Urteil ist das LVR- (Landschaftsverband Rheinland) Amt für Denkmalpflege im Rheinland nach einer Begutachtung der Gebäude gekommen.

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Foto: Stadt Mettmann

Das hat das LVR-Amt der Stadtverwaltung mitgeteilt. „Ich bin froh, dass in dieser Sache eine schnelle Entscheidung getroffen wurde und das Bauvorhaben nun fortgeführt werden kann“, sagt Bürgermeister Thomas Dinkelmann.

Nachdem die Bürger- und Heimatvereinigung „Aule Mettmanner“ beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine Überprüfung der Denkmalwürdigkeit der „Alten Posthalterei“ beantragt hatte, musste der neue Eigentümer der Immobilie sämtliche Arbeiten ruhen lassen. Die „Alte Posthalterei“ wurde vorläufig unter Schutz gestellt.

Am 21. Februar waren Mitarbeiter der Denkmalbehörde aus Pulheim zu einer Ortsbegehung in der „Alten Posthalterei“. Dabei sei deutlich geworden, heißt es in dem Schreiben des LVR-Amts, „dass das Fachwerk des Gebäudes stark dezimiert und in seinen Resten so stark geschädigt ist, dass es nahezu komplett ersetzt werden müsste, wollte man das Haus in seiner jetzigen Form erhalten“. Insofern komme eine Eintragung des Objekts als Baudenkmal nicht in Betracht, lautet das Urteil der Experten.

Vor mehr als zehn Jahren war die „Alte Posthalterei“ schon einmal von Mitarbeitern des LVR-Amts in Augenschein genommen worden. Auch damals wurde entschieden, dass das Ensemble wegen seiner vielen baulichen Veränderungen und aufgrund des schlechten baulichen Zustands nicht unter Denkmalschutz gestellt wird.

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