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Land erleichtert Ausbau erneuerbarer Energien im Eigenheim: Mehr Möglichkeiten für Wärmepumpen und Solaranlagen

Land erleichtert Ausbau erneuerbarer Energien im Eigenheim : Mehr Möglichkeiten für Wärmepumpen und Solaranlagen

Das Land NRW erleichtert erneut den Ausbau von erneuerbaren Energien für Haushalte. Ein neuer Erlass im Rahmen des Bauordnungsrechts erweitert insbesondere den Handlungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger, die Wärmepumpen und Solaranlagen errichten wollen.

Dadurch wird es zum Beispiel einfacher möglich, Solaranlagen auf den Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften zu installieren und Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern aufzustellen. Der Erlass gilt ab sofort und erfolgt als Vorgriff auf eine Novellierung der Landesbauordnung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

„Es gibt einige Neuerungen für die Bürgerinnen und Bürger“, so Helena Lohneis, Klimaschutzbeauftragte des Kreises Mettmann. "Insbesondere die Abstandsregelungen für Solaranlagen wurden angepasst. Konkret können Solaranlagen bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften, im Gesetz entspricht das den Gebäudeklassen 1 und 2, ohne Abstand zu einer Grenzwand auf Dächern installiert werden." Eine Grenzwand ist eine Abschlusswand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Diese Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand ist bis zur geplanten Gesetzesänderung im Januar 2024 noch schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Bei anderen Gebäudeklassen ist bis dahin weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter – 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit der Baustoffe) einzuhalten.

Die Abstandsflächen von Wärmepumpen wurden durch den Erlass ebenfalls angepasst. Zuvor waren sie der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen und lösten dementsprechend Abstandsflächen von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück aus. Doch mit dem neuen Erlass fällt dieser Mindestabstand weg. Auch hier muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, jedoch bedarf es keiner Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe.

Weitere Informationen zu Möglichkeiten zur Energieeinsparungen in Wohnhäusern und weiteren Themen gibt es unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann.

Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.