Gericht: Fehlgeleitetes Jagdverhalten kann nicht mehr therapiert werden Beißwütiger Hund muss eingeschläfert werden

Kreis · Greift ein Hund mit fehlgeleitetem Jagdverhalten ein Kleinkind an, so stellt er eindeutig eine Gefahr dar und muss eingeschläfert werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (AZ.

5 B 925/15)

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, war eine Frau mit ihrem Rottweiler spazieren. Der Hund riss sich plötzlich los und griff eine Familie an, wobei ein zweijähriges Mädchen schwer verletzt wurde. Sie erlitt Bisswunden an Ohren, Bauch, Beinen und am Auge. Noch am selben Tag wurde das Tier von der Stadtverwaltung sichergestellt. Sie verfügte, dass der Rottweiler eingeschläfert werden solle. Die Hundehalterin war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte dagegen. Sie erklärte, das Verhalten ihres Rottweilers sei auf eine Krankheit zurückzuführen.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied jedoch, dass das Tier eingeschläfert werden müsse. Eine Amtstierärztin habe festgestellt, dass eine Krankheit als Ursache für den Angriff äußerst unwahrscheinlich sei. Denn der Hund sei während des Angriffs sehr fokussiert gewesen. Er zeige ein fehlgeleitetes Jagdverhalten, das aufgrund des Alters auch nicht mehr Erfolg versprechend therapiert werden könne. "Es ist daher wahrscheinlich, dass der Hund in einer ähnlichen Situation wieder angreifen würde", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die richterliche Entscheidung. Vom Tier gehe in diesem Fall also eine erhebliche Gefahr aus und das rechtfertige, dass der Rottweiler eingeschläfert werden muss, so das Gericht.

(Schaufenster Mettmann)
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