Babysitter — ab und zu ein paar Euros und unfallversichert

Kreis · Gemeinsame Zeit ohne Kinder verbringen zu können, das wünschen sich Eltern hin und wieder. Beispielsweise abends mal wieder ausgehen. Für einen entspannten Abend im Kino oder im Restaurant brauchen Eltern dann einen zuverlässigen Babysitter.

Zur Entspannung trägt dann auch bei, diesen Babysitter gleich zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Denn Babysitter sind ab der ersten Stunde ihres Einsatzes Arbeitnehmer, die Eltern sind Arbeitgeber. Selbst dann, wenn Lea, Janina oder Paul den Job nur alle zwei Wochen abends ausüben und dafür ein paar Euros bekommen. Darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW hin. Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen mit einem Bußgeld rechnen, falls dem Babysitter ein Unfall passiert.

Verdient der Babysitter weniger als 450 Euro pro Monat ("geringfügige Beschäftigung"), muss er bei der Minijobzentrale angemeldet werden (www.minijob-zentrale.de). Für Babysitter, die dank weiterer Jobs mehr als 450 Euro verdienen ist die regional zuständige Unfallkasse die richtige Adresse. In Nordrhein-Westfalen ist dies die Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-nrw.de). Versichert sind alle Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf den direkt mit ihr verbundenen Wegen passieren.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall die Kosten für die medizinische Behandlung und die Rehabilitation.

Ein schöner Abend soll nicht jäh mit einem Unfall enden. Deshalb rät die Unfallkasse, dass der Babysitter mindestens zehn Minuten vor der vereinbarten Zeit bei der Familie sein sollte, um sich alles zeigen und auf den aktuellen Stand bringen zu lassen. Die Eltern sollten eine Telefonnummer hinterlassen, unter der sie erreichbar sind.

(Schaufenster Mettmann)
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