Stadt hat keinen Einfluss auf Aufnahmeverfahren an auswärtigen Schulen

Mettmann · In den vergangenen Tagen haben sich Eltern bei der Stadt gemeldet, weil ihre Kinder von Schulen in den Nachbarstädten, an denen sie ihre Töchter oder Söhne angemeldet hatten, eine Absage erhalten hatten.

Sie forderten die Stadtverwaltung auf, sich dafür einzusetzen, dass ihr Kind an der gewünschten Schule angenommen wird. Dies betraf insbesondere Anmeldewünsche für die Gesamtschulen in Heiligenhaus und Haan. Dazu erklärt Ute Piegeler, Fachbereichsleiterin für Bildung, Jugend und Soziales, dass es sehr bedauerlich sei, wenn eine Anmeldung an einer gewünschten Schule keine Berücksichtigung findet. "Allerdings", so Pigeler, "hat die Stadt keinen Einfluss auf derartige Aufnahmeverfahren. Einen Anspruch auf einen Platz an der gewünschten Schulform in einer anderen Stadt gibt es nur eingeschränkt. Die Stadt Mettmann kann aber derartige Aufnahmewünsche an Schulen in Nachbarstädten nicht durchsetzen."

Die Schulanmeldungen für die weiterführenden Schulen haben in Mettmann in der vergangenen Woche stattgefunden, in einigen Nachbarstädten liefen ebenfalls die Anmeldeverfahren, in anderen Nachbarstädten laufen die Schulanmeldeverfahren erst in dieser Woche.

Das Schulangebot bei den weiterführenden Schulen in Mettmann umfasst zwei Gymnasien und eine Realschule. Mangels Anmeldungen muss die Hauptschule geschlossen werden, die Schüler der letzten Klasse 10 verlassen im Sommer 2018 die Schule.

Im Jahr 2012 hatte der Rat der Stadt Mettmann die Einrichtung einer Sekundarschule und die Auflösung von Haupt- und Realschule beschlossen. Diese Schulform bietet grundsätzlich ein gemeinsames Lernen aller Schüler von Klasse 5 bis 10 an, unabhängig von der Schulempfehlung. Die für diese Schulform erforderlichen Anmeldezahlen wurden allerdings nicht erreicht, so dass keine Sekundarschule gegründet werden konnte.

In der Elternschaft und in den politischen Gremien ist seitdem immer wieder die Gründung einer Gesamtschule und die Schließung der Realschule diskutiert worden. Auch in einem von der Stadtschulpflegschaft 2016 durchgeführten Interessensbekundungsverfahren hatten sich viele Eltern für die Gründung einer Gesamtschule ausgesprochen. Allerdings noch unter der Prämisse, dass es zwei G-8-Gymnasien und eine G-9-Gesamtschule in Mettmann geben könnte.

In einem Gespräch zwischen der Schulverwaltung Mettmann und der Bezirksregierung Düsseldorf wurden seitens der Schulaufsicht Bedenken hinsichtlich einer Genehmigung für eine Gesamtschule geäußert, da es in Mettmann bei einer Bevölkerungszahl von 39.500 Einwohnern bereits zwei Gymnasien und ein Berufskolleg mit einer gymnasialen Oberstufe gibt. Die Bezirksregierung bezweifelte, dass es bei der Gründung einer Gesamtschule genügend Schüler für eine vierte gymnasiale Oberstufe gegeben würde.

Die Schulleitungen der drei weiterführenden Schulen in Mettmann haben sich gegen die Gründung einer Gesamtschule ausgesprochen und sprechen sich stattdessen für eine Erweiterung der Realschule um den Bildungsgang Hauptschule ab Klasse 7 (§ 132 c Schulgesetz NRW) aus. Nun wird das Abitur nach acht Jahren an den Gymnasien in NRW wieder rückgängig gemacht. Zukünftig wird das Abitur nach neun Jahren wieder der Regelfall sein. Somit gibt es den Unterschied G 8 und G 9 zwischen Gymnasium und Gesamtschule nicht mehr. Diese Entwicklungen führten dazu, dass der Rat der Stadt beschlossen hat, dass nun ein pädagogisches Konzept und ein Raumkonzept für eine Erweiterung der Realschule erarbeitet werden sollen.

Fachbereichsleiterin Piegeler erklärt, dass Städte auch gemeinsam, beispielsweise über Zweckverbände, Schulen gründen und betreiben können. Dafür muss es aber auch eine gemeinsame Interessenslage der Vertragsparteien geben, müssen Grundstücke und/oder Gebäude vorhanden sein. In Gesprächen mit den Nachbarstädten konnte keine gemeinsame Interessenslage gefunden werden.

(Schaufenster Mettmann)
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