Noll: Änderungen und Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen
Mettmann · Das kürzlich im Bundeskabinett von Innenminister Thomas de Maizière vorgelegte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde heute im Bundestag beschlossen.
"Mit dem Gesetzespaket wollen wir fünf zentrale Ziele verfolgen", erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll. Erstens sollen Menschen, deren Asylverfahren abgelehnt wurden, schneller rückgeführt werden. Die Integration derjenigen, die in Deutschland Anrecht auf Asyl haben, sollen zweitens verstärkt werden. Drittens sollen Fehlanreize abgebaut werden. Damit auch im Winter ausreichend Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden können, werden befristete Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Standards im Baugesetzbuch ermöglicht. Und fünftens unterstützt der Bund finanziell die Länder und Kommunen.
"Damit beteiligt sich der Bund dauerhaft, strukturell und dynamisch an der Flüchtlingshilfe. Auch haben wir in das Gesetz aufgenommen, dass die Balkanstaaten Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern eingestuft werden. Damit haben Menschen aus diesen Ländern kein Anrecht auf Asyl in Deutschland", so Noll. Auch sollen längere Asylverfahren nicht zulasten der Länder gehen. "Mit dem Gesetz machen wir deutlich: Wir als Bund nehmen die Anforderung an und handeln gemeinsam mit den Ländern und Kommunen. Für jeden Flüchtling zahlt der Bund monatlich 670 Euro an die Länder", sagt Noll: "Wir machen aber auch deutlich: Jeder Flüchtling, der nach Europa kommt, kann sich nicht sein Zielland aussuchen. Von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, verlangen wir eine Anerkennungskultur. Sie müssen unsere Rechts- und Werteordnung akzeptieren". Noll bekräftigt, dass nun alles daran gesetzt werden muss, auf europäischer Ebene eine gemeinschaftliche Lösung der Flüchtlingsproblematik zu finden. "Die EU wird in dieser Sache einen neuen Weg gehen müssen".