Streifenwagenbesatzung gebührenpflichtig verwarnt

Mettmann · Durch aktuelle Medienauswertung und Hinweise aus der Bevölkerung wurde der Mettmanner Polizeiführung am heutigen Mittwochmorgen bekannt, dass am Dienstagabend ein Streifenwagen der Polizei am Heumarkt in Wülfrath beobachtet wurde, der in Höhe einer Ladenzeile verbotswidrig auf dem Gehweg parkte.

Zeugen hatten dabei festgestellt, dass der Halt des Einsatzwagens offenbar nicht einem polizeilichen Einsatz, sondern wohl eher einem schnellen Einkauf der Fahrzeugbesatzung in einer Bäckerei diente. Das unübersehbare Fehlverhalten in der Öffentlichkeit wurde fotografiert und schon wenige Minuten später in Internet-Foren veröffentlicht und umfangreich kommentiert.

Mit dem Sachverhalt konfrontiert, hat die Kreispolizeibehörde Mettmann am heutigen Tage sofort reagiert. Die verantwortliche Fahrzeugbesatzung konnte innerhalb kurzer Zeit ermittelt und zum Vorfall befragt werden. Dabei räumten die Einsatzkräfte ihren Parkverstoß sofort ein. In einem intensiven Gespräch mit ihren Vorgesetzten zeigten Sie sich einsichtig, dass sie mit ihrem unüberlegten Verhalten ein wirklich schlechtes Beispiel für regelkonformes Verkehrsverhalten abgegeben und dem Ruf der Polizei in der Öffentlichkeit geschadet haben. Der verantwortliche Fahrzeugführer akzeptierte und bezahlte daraufhin auch sofort eine ihm angebotene gebührenpflichtige Verwarnung nach dem für jedermann gültigen Verwarnungsgeldkatalog.

(Schaufenster Mettmann)
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