Michaela Noll: „Rasche Reform der Grundsteuer notwendig“

Kreis · Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete und Bundestagsvizepräsidentin a.D. Michaela Noll:

"Nach dem jetzt vorliegenden Urteil ist eine schnell umsetzbare Lösung notwendig. Dabei müssen wir sicherstellen, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu höheren Belastungen führt. Das Wohnen, unabhängig davon ob zur Miete oder im Eigentum, muss bezahlbar bleiben.

Der Bund sollte zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland hier die Initiative ergreifen. Wichtig wird sein, dass das kommunale Hebesatzrecht nach einer Reform der Grundsteuer erhalten bleibt. Denn diese Einnahmequelle ist wichtiger Bestandteil einer gelebten kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen sind dabei gefordert, ihre kommunalen Hebesätze so auf die neue bundesgesetzliche Regelung anzupassen, dass die Reform - bezogen auf das jeweilige kommunale Gebiet - aufkommensneutral erfolgen kann.

Die Grundsteuer muss auch mit einem geringen Verwaltungsaufwand ermittelt werden können. Die Bemessungsgrundlage sollte so ausgestaltet werden, dass auf bereits bestehende oder automatisch generierte Daten zurückgegriffen werden kann. Zudem gilt es, einen stetigen Verwaltungsmehrauswand durch fortlaufend notwendige Aktualisierungen zu vermeiden."

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