Brexit-Check der IHK Düsseldorf: Ist Ihr Unternehmen vom Brexit betroffen?

Kreis · "Fünf Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der EU ist nur eines klar, nämlich: dass nichts klar ist. Die Austrittsverhandlungen zwischen London und Brüssel verunsichern zurzeit mehr, als dass sie Klarheit schaffen, was für Unternehmen mit Geschäftsverbindungen nach UK ab dem 29. März 2019 gelten wird", erklärt Dr. Gerhard Eschenbaum, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Außenwirtschaft der IHK Düsseldorf.

Es sei aber ratsam, sich auf ein "No Deal"-Szenario, also auf einen "harten" Brexit, vorzubereiten, lautet seine Empfehlung. Auf ihrer Homepage hat die IHK daher eine Reihe fiktiver, vom Brexit betroffener Fälle durchgespielt und Tipps für den Umgang mit diesen gegeben. "Wir wollen die Unternehmen in Düsseldorf und im Kreis Mettmann rechtzeitig für die mit dem Brexit voraussichtlich verbundenen Veränderungen sensibilisieren. Das betrifft in erster Linie Unternehmen, die Handelsbeziehungen zu Großbritannien unterhalten oder dort sogar investiert haben, aber auch Firmen, die im Vereinigten Königreich Produkte zugelassen oder Verträge mit britischen Unternehmen abgeschlossen haben", so Eschenbaum abschließend.

Die IHK-Brexit-Serviceseite finden Interessenten unter www.duesseldorf.ihk.de, Nummer 4225060. Die IHK berät ferner zu allen Fragen rund um den Brexit unter Telefon 0211 3557-217 (Robert Butschen) oder via E-Mail an brexit@duesseldorf.ihk.de

(Schaufenster Mettmann)