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"Der III. Weg" demonstriert in Mettmann

"Der III. Weg" demonstriert in Mettmann

Am Samstag, 16. März, fand in der Mettmanner Innenstadt ein Demonstrations-Aufzug der Partei "Der III. Weg" statt, an der etwas mehr als 60 Parteianhänger teilgenommen haben.

Um einen sicheren Verlauf der Veranstaltung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Ausübung des Grundrechts auf die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, war die Polizei vorsorglich mit einem starken Kräfteansatz im Einsatz. Dazu wurde die Kreispolizeibehörde Mettmann von Einsatzkräften aus Wuppertal und Düsseldorf unterstützt.

Am Donnerstag, 14. März, hatte ein Mitglied der Partei einen Demonstrations-Zug in Mettmann, beginnend ab der Goldberger Straße bis in die Innenstadt, angemeldet. Diese Anmeldung wurde von der Polizei - unter Auflagen - gewährt. Laut des Anmelders rechnete man mit circa 30 bis 50 Teilnehmern, die zwischen 12 und 16 Uhr durch die Innenstadt ziehen würden. Tatsächlich haben sich am Samstagmittag etwas mehr als 60 Teilnehmer an dem Demonstrations-Zug beteiligt. Sie reisten dazu mit einem Reisebus sowie Privat-Pkw zum Teil aus anderen Bundesländern an.

Spontan hatten sich mehrere Mettmanner Bürger sowie Anwohner, insbesondere im Bereich des Jubiläumsplatzes, zusammengefunden, um ihrer Haltung zu der Demonstration der Partei Ausdruck zu verleihen. Dabei kam es zwischen den Gruppen zu keinerlei handgreiflichen Auseinandersetzungen. Zwischenzeitlich mussten die Beamten jedoch einzelne Straßen in der Innenstadt für den Verkehr sperren, um den sicheren Durchzug der Parteianhänger zu gewähren. Nach einer Abschlusskundgebung in der Nähe des Jubiläumsplatzes war die Veranstaltung gegen 14:45 Uhr beendet und die Demonstranten verließen die Innenstadt wieder.

Während der Veranstaltung ergab sich für die Polizei der Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot (§ 3 Versammlungs-Gesetz). Aus diesem Grund videografierten die Einsatzkräfte zur Beweissicherung die Veranstaltung und stellten die Personalien von Beteiligten fest. Eine weitere strafrechtliche Bewertung obliegt nun der Staatsanwaltschaft Wuppertal.

(Schaufenster Mettmann)