BUND und NABU lehnen Erweiterung in Hubbelrath ab "Vorhandene Deponiekapazitäten im Raum Düsseldorf sind ausreichend"

Kreis · Der BUND und der NABU im Kreis Mettmann und Düsseldorf lehnen die geplante Süderweiterung der Zentraldeponie Hubbelrath ab. Auch der Naturschutzbeirat der Stadt Düsseldorf hat Zweifel am Bedarf der Deponieerweiterung geäußert.

BUND und NABU sind dagegen
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Bei der Bedarfsberechnung für diese Deponieerweiterung der Deponieklasse II beziehe sich der Antrag auf den "Ökologischen Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle." Götz-Reinhardt Lederer vom BUND schreibt: "Allerdings sind die angegebenen Abfallmengen dort gar nicht zu finden. Dafür sind in dieser Planung genügend Deponiekapazitäten ausgewiesen, die für diese Abfallklasse zur Verfügung stehen. Damit ist der Bedarf nicht nachgewiesen und die beantragte Deponieerweiterung erweist sich als hinfällig. Das Gebiet der geplanten Deponieerweiterung ist als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung dargestellt und wir erwarten, dass dort weiter das Verbot der Ablagerung von Abfällen Bestand hat."

Zur Berechnung der Transportstrecken zu alternativen Deponien wurde laut NABU und BUND fälschlicherweise von der Entfernung zwischen der Deponie Hubbelrath und den weiteren Deponien ausgegangen. Korrekterweise müsse die Entfernung zwischen dem Anfallsort und der jeweiligen Deponie betrachtet werden. Für Teile des Düsseldorfer Stadtgebiets liegen die Deponien Neuss-Grefrath und Langenfeld-Immigrath näher als die Deponie in Hubbelrath. Die Berechnung der zusätzlichen Schadstoffemissionen ohne Erweiterung der Deponie Hubbelrath, die sogenannte Nullvariante, sei daher falsch.

Götz-Reinhardt Lederer: "Der Grundwasserkörper im Bereich der Zentraldeponie Hubbelrath befindet sich bereits heute in einem schlechten chemischen Zustand. Eine weitere Verschlechterung des chemischen Zustands des Grundwasserkörpers ist nach der WRRL verboten. Da Deponien grundsätzlich erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser haben können, ist dieser Aspekt besonders zu beachten. In den Antragsunterlagen wird allerdings an keiner Stelle Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie genommen. Da von der Altdeponie bereits jetzt negative Auswirkungen auf das Grundwasser zu vermuten sind, muss die Sanierung der Altdeponie Vorrang vor jeglichen weiteren Deponieerweiterungen haben."

Entsprechend des gültigen Abfallkataloges solle laut BUND und NABU die Deponie Hubbelrath Rückstände aus der Kohleverfeuerung annehmen. Solche Stoffe fallen in Düsseldorf durch den Bau des Gaskraftwerks Fortuna inzwischen jedoch nicht mehr an. Die Klimaschutzverpflichtungen der Bundesrepublik machten es außerdem erforderlich, dass die Kohleverbrennungskapazitäten im Rheinland bereits in den nächsten Jahren deutlich zurückgefahren würden. Der Bedarf an Deponieraum für diese Abfallarten werde dadurch weiter zurückgehen. Im Ergebnis seien daher im Regierungsbezirk Düsseldorf ab 2020 eher Überkapazitäten an Deponieraum der Klasse 1 und 2 zu erwarten.

"Die Schaffung weiterer Deponiekapazitäten konterkariert die Bemühungen zur Abfallvermeidung und zum weiteren Ausbau der Abfallverwertung. Nur durch eine deutliche Begrenzung der Deponiekapazitäten kann die Attraktivität von Verfahren zur Verbesserung der Abfallvermeidung und -verwertung erhöht werden", so Lederer.

(Schaufenster Mettmann)
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