Nächtlicher Betrieb von Mährobotern im Kreis Mettmann verboten Schutz von wild lebenden Tieren

Kreis · Zum Schutz wild lebender Tiere hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt. Diese Maßnahme dient insbesondere dem Schutz von Igeln, Amphibien und anderen Kleintieren, die in den Abend- und Nachtstunden aktiv sind.

Foto: Pixabay

Kreis. Das Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Nicht verboten ist der nächtliche Betrieb von Mährobotern auf Gründächern.

In vielen Gärten werden heutzutage Mähroboter zur Rasenpflege eingesetzt. Da Mähroboter eigenständig mähen und dabei sehr leise sind, werden sie häufig auch in der Dämmerung oder nachts in Betrieb genommen. Dieser nächtliche Einsatz stellt jedoch eine Gefahr für wild lebende Tiere dar, da viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tierarten in den Abend- und Nachtstunden auf Nahrungssuche sind.

Der Einsatz von Mährobotern ist insbesondere für sie gefährlich, da Igel nicht flüchten, sondern aus Schutzreflex stehen bleiben und sich zu einer Stachelkugel zusammenrollen. Die vorhandenen technischen Systeme reichen derzeit noch nicht aus, um wild lebende Tiere zu schützen. Wie Studien und Tests gezeigt haben, erkennen die Systeme insbesondere Igel bislang nicht zuverlässig.

Viele kleine Tierarten gehen nachts auf Nahrungssuche. Neben dem Igel werden hierdurch auch andere Tierarten wie Frösche, Kröten und Molche, die ebenfalls keine Möglichkeit haben, schnell genug vor den Mährobotern zu fliehen, massiv gefährdet, getötet oder verletzt.

Verletzen oder töten Mähroboter geschützte Tierarten, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Wer also einen Mähroboter im Garten hat, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass dieser keine wild lebenden Tiere verletzt oder tötet. Damit leistet jede Bürgerin und jeder Bürger einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Der Kreis Mettmann betrachtet das nächtliche Verbot als verhältnismäßig und geht davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger es akzeptieren und Verständnis für den Schutz der Wildtiere aufbringen.

Wer mehr zum Thema erfahren möchte, kann sich auf der Webseite des Kreises Mettmann dazu informieren.