Schon jetzt die vorhandenen Nachweise einreichen! Kindergeld auch nach dem Schulabschluss?

Kreis · In den nächsten Wochen erreichen viele Jugendliche im Kreis Mettmann ihren Schul- oder Ausbildungsabschluss. Schon jetzt haben Eltern die Möglichkeit die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen.

Wenn beispielsweise die Berufsausbildung, die weiterführende Schule oder das Studium innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht ein Nachweis über den Ausbildungs- oder Studienbeginn an die Familienkasse.

Sören Haack, Leiter der Familienkasse Nordrhein-Westfalen West, wozu auch die Familienkassen in Wuppertal und Düsseldorf gehören, erklärt, dass das frühzeitige Einsenden der Nachweise allen Beteiligten hilft: "Die Nachweise können so schon vor der Urlaubszeit durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienkasse bearbeitet werden. Für die Eltern heißt das, dass Zahlungsausfälle weitestgehend vermieden werden — wenn die vorhandenen Nachweise zeitnah zugeschickt werden."

Damit die Nachweise schnell bei der örtlichen Familienkasse vorliegen, sollten Eltern aus dem Kreis Mettmann diese gleich an folgende Postanschrift des Scancentrums der Familienkassen für Nordrhein-Westfalen senden:

Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
50574 Köln

Dort wird die Post gescannt und digitalisiert der örtlichen Familienkasse in Wuppertal oder Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Wer seine Post hingegen zur Familienkasse nach Wuppertal oder Düsseldorf schickt, nimmt einen Umweg und damit eine längere Bearbeitungszeit in Kauf, denn dann muss die Post von dort aus erst wieder zum Scancentrum nach Köln geschickt werden.

Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung.

Eltern können sich auch telefonisch informieren. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter der Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag) oder der Service-Rufnummer 0800 4 5555 33 (Zahlungstermine) zu erreichen. Weitere Informationen: www.familienkasse.de

(Schaufenster Mettmann)
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