Infos zur Anzeigenerstattung in der Kreispolizeibehörde „Bitte nicht mehr unangekündigt und persönlich kommen“

Kreis · Die Kreispolizeibehörde Mettmann bittet dringend darum, für Anzeigenerstattung grundsätzlich nicht mehr unangekündigt und persönlich die örtliche Polizeiwache aufzusuchen, sofern dieses nicht unbedingt notwendig ist.

Infos zur Anzeigenerstattung in der Kreispolizeibehörde: „Bitte nicht mehr unangekündigt und persönlich kommen“
Foto: Archiv

Alle Bürger werden deshalb gebeten, sich im Falle einer Anzeigenerstattung zuerst telefonisch bei der jeweiligen Polizeidienststelle zu melden. Auf diesem Weg kann in Einzelfällen ein persönlicher Termin vereinbart bzw. geklärt werden, ob auf alternative Wege zur Anzeigenerstattung zurückgegriffen werden kann - denn auch schriftliche, telefonische sowie digitale Anzeigenerstattungen sind jederzeit möglich und werden in der aktuellen Situation sogar ausdrücklich gewünscht, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen.

So lassen sich auch unnötige Wartezeiten verhindern. Sofern Bürger auf einer persönlichen Anzeigenerstattung bestehen, wird diesem Wunsch, unter Berücksichtigung der besonderen Hygienevorschriften, selbstverständlich entsprochen.

Online-Anzeigen können über folgendem Link im Internet erstattet werden: https://polizei.nrw/internetwache

Die postalischen und telefonischen Erreichbarkeiten aller Polizeiwachen im Kreis Mettmann findet man auf der Internetseite / Homepage der Kreispolizeibehörde Mettmann unter: https://mettmann.polizei.nrw/wachenfinder

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