Änderung Parkplatz Hammerstraße

Mettmann · Die Stadtverwaltung Mettmann teilt mit, dass die Verkehrszeichenbeschilderung für den Bereich des Parkplatzes auf der Hammerstraße (neben dem Gelände des städtischen Baubetriebshofes) geändert wurde.

Das Parken innerhalb der durch das Verkehrszeichen 314 mit Zusatzzeichen 1048-10 ausgewiesenen Fläche ist nunmehr ausschließlich für Personenkraftwagen zulässig.

(Schaufenster Mettmann)
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