Prüfungszulassung bis 9. Februar beantragen Fischerprüfung im März

Kreis · Wer im März vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Fischerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens zum 9. Februar bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises (Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann) einreichen.

Die Fischerprüfung gliedert sich in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Teil. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 13 Jahre. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de. Dort stehen auch die Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download bereit.

(Schaufenster Mettmann)
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