Minijobs im Kreis Mettmann gehen zurück — Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigt DGB-Mettmann feiert den Erfolg des Mindestlohnes

Kreis · Einen "Riesenerfolg" nennt der DGB-Vorsitzende im Kreis Mettmann Dirk Sondermann die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

"Ein Jahr nach seiner Einführung werfen wir einen Blick auf seine Wirkungen und stellen fest: Er hat keine Jobs gekostet und vielen Beschäftigten ein Lohnplus beschert", erklärt Sondermann. "Wer im Vorfeld Jobverluste, Unternehmenspleiten und explodierende Verbraucherpreise befürchtete, wird nun eines Besseren belehrt."
Vor allem Frauen, Ungelernte, Beschäftigte in Dienstleistungsbranchen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Ostdeutschland profitierten von der Lohnuntergrenze. Das habe eine DGB-Analyse der Zahlen des Statistischen Bundesamts vom 2. Quartal 2015 im Vergleich mit dem Vorjahresquartal ergeben. Aktuellere sind derzeit nicht verfügbar.

Bundesweit sind in diesem Zeitraum die Löhne der Ungelernten in Vollzeit- und Teilzeitstellen um 3,3 Prozent gestiegen. In dieser Zahl sind Minijobs nicht enthalten. Der Lohnzuwachs im Gastgewerbe und im Handel ist besonders auffällig: Er beträgt im Gastgewerbe 5,6 Prozent, im Handel erhielten die Beschäftigten bundesweit im Schnitt 2,5 Prozent mehr Geld. Über viele Branchen hinweg profitieren besonders Frauen vom Mindestlohn: Sie erhielten bundesweit 3,5 Prozent mehr Lohn (Männer: 3,1). Für den Kreis Mettmann liegen keine Zahlen zur Lohnentwicklung vor.

Daten zur Entwicklung der Beschäftigung (März 2015 im Vergleich März 2014) verdeutlichen: Sozialversicherungspflichtige Arbeit hat im Kreis Mettmann um 2,2 Prozent (3825 Stellen) zugenommen, während die ausschließlich geringfügige Beschäftigung um 3,8 Prozent (1179) abgenommen hat.

Grundsätzlich liegt die Vermutung nahe, dass Minijobs zu regulären (Teilzeit)-Stellen zusammengelegt bzw. umgewandelt wurden. Und es zeigt sich auch, dass der Mindestlohn in konjunkturell guten Zeiten den Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bewirkt statt einer Zunahme prekärer Minijobs."
"Bei aller positiven Entwicklung werden wir darauf achten, dass der Mindestlohn wirklich überall ankommt", betont Sondermann. Deshalb seien engmaschige Kontrollen mit Blick auf Schwarzarbeit unabdingbar. "Auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen: Flüchtlinge kennen sich mit den hiesigen Gesetzen noch nicht aus. Wenn sie auf den Arbeitsmarkt kommen, benötigen auch sie Schutz vor Lohndumping und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die Kontrollen müssen daher aufgestockt werden", so Sondermann abschließend.

(Schaufenster Mettmann)
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