"Bettler" bedroht Mann mit Messer

Kreis · Am späten Mittwochabend, gegen 22.20 Uhr, wartete ein 25-jähriger Mann aus Hilden an der Bushaltestelle "Hilden Süd" auf eine Busverbindung als ein ihm unbekannter Mann an ihn herantrat und darum bat, ihm 2,30 Euro für eine Busfahrt zu schenken.

Die vermeintliche Bitte hatte aber eine "besondere Qualität" durch die Tatsache, dass der Unbekannte während des gesamten Gespräches ein etwa 20 Zentimeter langes Küchenmesser offen in einer Hand trug. Der Hildener, der sich verständlicher Weise bedroht fühlte, händigte dem "Bettler" daraufhin sein zu diesem Zeitpunkt einzig vorhandenes Bargeld im Wert von 1,80 Euro aus, womit sich der offenbar stark alkoholisierte und verwirrt wirkende Gegenüber aber nicht wirklich befriedigt zeigte. Deshalb flüchtete der 25-Jährige in einem günstigen Augenblick in Richtung St.-Konrad-Allee und alarmierte von dort zeitnah die örtliche Polizei. Der zunächst unbekannte Straftäter entfernte sich vom Tatort zu Fuß in Richtung Talstraße.

Im Zuge schneller und intensiver Fahndungsmaßnahmen, unterstützt durch eine gute Täterbeschreibung des Geschädigten, konnte die Hildener Polizei den Flüchtigen nur wenige Minuten später am Bahnhof Hilden Süd antreffen, kontrollieren und vorläufig festnehmen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,8 Promille (0,94 mg/l). Bei seiner ersten Befragung räumte der Testgenommene seine "Bitte um Bargeld" ein, bestritt jedoch mit dem bei ihm aufgefundenen und sichergestellten Brotmesser zuvor gedroht oder bedroht zu haben.

Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 25-jährigen, aus Detmold stammenden Beschuldigten ein. Die umgehend über den Sachverhalt informierte Staatsanwaltschaft in Düsseldorf schloss sich der polizeilichen Bewertung an und stufte die Tat als räuberische Erpressung ein. Gleichzeitig ordnete sie, zur Beweisführung im Strafverfahren, die sofortige ärztliche Entnahme einer Blutprobe an. Anschließend wurde der Beschuldigte zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Mettmanner Polizeigewahrsam eingeliefert wo er zur Ausnüchterung und Durchführung weiterer Ermittlungsmaßnahmen der Kriminalpolizei verblieb.

(Schaufenster Mettmann)
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