Corona-Virus: Ergänzungen zur CoronaSchVOKreis ordnet zusätzliche Schutzmaßnahmen an
Der Kreis Mettmann hat in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten die Corona-Schutzverordnung des Landes basierend auf §15 a der CoronaSchVO in folgenden Punkten durch eine Allgemeinverfügung, die am 24.10.2020 in Kraft tritt, ergänzt: