Rezeptausstellung und Verordnungen seit 1. April
: Vorlage der Gesundheitskarte vorerst nicht mehr nötig
Kreis Am 1. April beginnt ein neues Quartal zur Verordnung und Abrechnung ärztlicher und therapeutischer Leistungen. Wer als gesetzlicher Kassenpatient ein neues Rezept für dringend benötigte Medikamente oder eine Überweisung zu einem Facharzt braucht, erhält die erforderlichen Bescheinigungen bis zum 30. Juni auch ohne Vorlage seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK).