Alle Kreis-Artikel vom 02. Mai 2020
Mit Abstand und Schutz: Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen ab Montag wieder möglich
Mit Abstand und Schutz: Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen ab Montag wieder möglich

Land setzt gemeinsame Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April umMit Abstand und Schutz: Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen ab Montag wieder möglich

Ab Beginn der kommenden Woche ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen etwa Museen und Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks.