Alle Kreis-Artikel vom 20. August 2020
Drittanzeige beim Ordnungsamt
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Rheinbahn unterstützt Bußgeld bei Verstoß gegen die MaskenpflichtDrittanzeige beim Ordnungsamt

Wer in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, der muss gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 14. August ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.