Gericht: Fehlgeleitetes Jagdverhalten kann nicht mehr therapiert werden
: Beißwütiger Hund muss eingeschläfert werden
Kreis Greift ein Hund mit fehlgeleitetem Jagdverhalten ein Kleinkind an, so stellt er eindeutig eine Gefahr dar und muss eingeschläfert werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (AZ. 5 B 925/15)