Michaela Noll begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar seien.