Alle Kreis-Artikel vom 05. Januar 2017
Welche Unterlagen 2017 in den Reißwolf können

Der Bund der Steuerzahler NRW informiert über steuerrechtliche AufbewahrungsfristenWelche Unterlagen 2017 in den Reißwolf können

Jetzt geht´s ans große Ausmisten. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) empfiehlt allen Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden, zum Jahresanfang ihre Aktenschränke aufzuräumen und sich von alten Dokumenten zu trennen. Doch was kann weg? Zwei wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden: