Silvesterknaller - Zündende Tipps für schadenloses Böllern
In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell nur vom 29. bis 31. Dezember 2015 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften.