Corona-PandemieSportanlagen ab Montag für Vereine freigegeben
Nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Kreisstadt Mettmann ab Montag, 25. Mai, alle Sportplätze, die von Vereinen als Außenanlagen für den Sportbetrieb genutzt werden, unter den gegebenen Hygiene- und Abstandsregeln, wieder freigeben.