Stadt verzichtet - UBWG hatte dies gefordert
: Derzeit keine Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie
Wirte, Café- und Restaurantbesitzer, die für ihren Betrieb eine Außenbewirtung auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise der Freiheitstraße beantragt haben, müssen dafür eine Sondernutzungsgebühr an die Stadt zahlen.