Hinweis der unteren NaturschutzbehördeSchutz seltener Arten beachten
Zum Ende des Winters weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass starke Gehölzrückschnitte von März bis Ende September aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig sind.
Zum Ende des Winters weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass starke Gehölzrückschnitte von März bis Ende September aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig sind.
Deutschland verpflichtet sich weiterhin den Klimaschutzzielen von Paris. Zur Erreichung dieser Ziele sind energieeffiziente Gebäude ein gewaltiger Meilenstein.
Am Donnerstag, 22. Februar, tagt der Ausschuss für Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz des Kreises Mettmann im großen Sitzungsaal des Kreishauses in Mettmann (Düsseldorfer Str. 26, 6. Etage, Raum 1.601) in öffentlicher Sitzung.
"Der Kampf gegen den Tod durch multiresistente Keime muss endlich ernsthaft angegangen werden", so die Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Nordrhein-Westfalen.