Michaela Noll begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus
Michaela Noll begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar seien.