Alle Kreis-Artikel vom 03. September 2017
Schulweg und Schulbesuch sind versichert

Schulweg und Schulbesuch sind versichert

Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, beispielsweise Wandertagen oder Klassenfahrten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.