Schulweg und Schulbesuch sind versichert
Schulweg und Schulbesuch sind versichert
Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, beispielsweise Wandertagen oder Klassenfahrten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.