Landtagswahl 2017 in NRWWahlhilfen sichern demokratische Grundrechte
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Deshalb stellen die Blinden- und Sehbehinderten-vereine NRW auch zur kommenden Wahl des Landtags am 14. Mai 2017 den blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten Wahlhilfepakete zur Verfügung. Das Innenministerium unterstützt die einheitliche Gestaltung der Stimmzettel für die Nutzung der Schablone.