Stallpflicht für Geflügel für das Kreisgebiet komplett aufgehoben
Nach einer aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes und aufgrund der Tatsache, dass seit dem 15. Februar bei Hausgeflügel und seit dem 24. Februar bei Wildvögeln in NRW kein neuer Fall von Geflügelpest festgestellt worden ist, hat der Kreis Mettmann jetzt die zum Schutz vor der Geflügelpest getroffene Anordnung zur Aufstallung von Geflügel für das gesamte Kreisgebiet aufgehoben.