Jagdscheine gleich zu Jahresanfang verlängern
Antragsformular am besten schon ausgefüllt mitbringenJagdscheine gleich zu Jahresanfang verlängern
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Mettmann weist darauf hin, dass zum 31. März auslaufende Jagdscheine bereits ab Jahresbeginn verlängert werden können.