Alle Kreis-Artikel vom 30. Dezember 2016
Jagdscheine gleich zu Jahresanfang verlängern

Antragsformular am besten schon ausgefüllt mitbringenJagdscheine gleich zu Jahresanfang verlängern

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Mettmann weist darauf hin, dass zum 31. März auslaufende Jagdscheine bereits ab Jahresbeginn verlängert werden können.