Autos mit Lehmklumpen beworfen
Autos mit Lehmklumpen beworfen
Wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) hat die Erkrather Polizei aktuell Strafverfahren und Ermittlungen eingeleitet, bei denen sie auf der Suche nach den Tätern, aber auch nach weiteren Zeugen der gefährlichen Vorfälle ist.