Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen verzögert sich

Mettmann · Eigentlich sollten die indikativen Angebote für die Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen einschließlich Kooperationslösungen mit den Bietern im März / April weiter verhandelt werden.

Am 14. April erging dann allerdings ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das die Rechtslage für die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen völlig veränderte. Bislang waren die Altkonzessionäre lediglich verpflichtet, die technischen Netzdaten an die Städte herauszugeben. Der Bundesgerichtshof urteilte jedoch, dass nunmehr auch kalkulatorische Netzdaten (z.B. kalkulatorische Restwerte der Anlagen und kalkulatorische Nutzungsdauern) herauszugeben sind.

Die Stadt Mettmann hat deshalb von den Altkonzessionären RWE und Rhenag die kalkulatorischen Netzdaten gefordert, damit diese sämtlichen Bietern zur Verfügung gestellt werden können. Den Bietern erleichtern die zusätzlichen Daten die Kalkulation ihrer Angebote. Ein Nachteil der neuen Rechtsprechung ist allerdings, dass ein weiterer Zeitverzug bei der Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen eintritt. Stadtkämmerer Reinhold Salewski geht davon aus, dass die weiteren Verhandlungen mit den Bietern erst im September / Oktober 2015 geführt werden können.

(Schaufenster Mettmann)
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