DLRG warnt und lädt ein

Kreis · Anlässlich des kalten Winterwetters und der bevorstehenden Ferienzeit weist die DLRG Ortsgruppe Mettmann e.V. auf die Gefahren beim Betreten von zugefrorenen Gewässern hin.

Zur eigenen Sicherheit sind Verbotstafeln der Gemeinden zu beachten. Vor dem Betreten eines zugefrorenen Gewässers sollten Ortskundige um Rat gefragt werden. Die Mindesteistiefe beträgt bei einem stehenden Gewässer 15 cm und bei einem fließenden Gewässer 20 cm, und zwar an jeder Stelle. Sollte es trotz aller Vorsicht unter einem zu Knistern anfangen, heißt es Ruhe bewahren und sich flach auf das Eis legen. Hierdurch wird das Gewicht auf eine größere Fläche verteilt, in der Hoffnung, einen Einbruch zu Verhindern.

Bei ins Eis eingebrochenen Personen droht sehr schnell eine lebensbedrohliche Unterkühlung. Hier ist dann ein Notruf fällig. Der DLRT wünscht allen Mitgliedern und Freunden schöne Weihnachtsferien, ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2017. Der letzte Übungsabend findet am 15. Dezember statt, der erste Übungsabend im Jahr 2017 findet am 12. Januar zu den bekannten Zeiten statt. Am 22. Dezember und 5. Januar gibt es keinen Übungsabend für die Schwimmausbildung; in der Zeit von 18 bis 20 Uhr wird eine aktive Helfer und Ausbilderschulung angeboten.

(Schaufenster Mettmann)
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